Heißes Eisen: Steuerpflicht auf Handel mit Kryptowährungen sollte ernst genommen werden

Bitcoin und andere Kryptowährungen sind bei vielen Anlegern bereits fester Bestandteil ihrer Geldanlagen. Da die Kryptowährungen oft über im Ausland sitzende Handelsplattformen wie Coinbase, Kraken oder Binance gehandelt werden, denken sich nicht wenige Anleger, dass sie ihre Gewinne nicht zu versteuern brauchen. Bei Aktienanlagen im Inland zieht die Depotbank bei der Realisierung von Gewinnen aus Aktiengeschäften automatisch die Abgeltungssteuer ab.

Ausländische Plattformen haben diese Verpflichtung jedoch nicht, sondern unterliegen dem Recht des Landes, wo sie ihren Sitz haben. Das kann jedoch problematisch werden und zu späteren hohen Forderungen des Finanzamtes führen. Vom Tatbestand einer möglichen Steuerhinterziehung einmal ganz abgesehen.

Hier können sich Anleger zu Fragen wie „Welche Kryptowährung oder welche Aktie sollte man aktuell kaufen?“, interessiert, wird

Wie werden Bitcoin Anlagen überhaupt besteuert?

Auf Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und Co fällt keine Abgeltungssteuer an. Der Grund ist, dass die Erträge aus den Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum aus Sicht der Finanzbehörden nicht mit Aktiengewinnen oder Erträgen aus anderen Finanzgeschäften verglichen werden, sondern eher mit der Investition in Wertgegenstände wie Oldtimer oder Kunstwerke.

Das hat den Vorteil, dass die Erträge aus Bitcoin steuerfrei sind, wenn die Bitcoins mindestens ein Jahr im Bestand gehalten werden. Bei einer kürzeren Haltedauer sind die Erträge gemäß dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wobei jedoch eine Freigrenze von 600 € im Jahr gilt.

Bei der Berechnung der Erträge dürfen sowohl die FIFO- als auch die LIFO-Methode angewendet werden. Das heißt, dass die Gewinne immer mit den zuerst oder zuletzt ins Portfolio hineingenommen Bitcoin errechnet werden müssen. Verluste dürfen dagegen mit anderen Veräußerungsgeschäften im gleichen Kalenderjahr verrechnet werden.

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Banken müssen ungewöhnliche Geldbewegungen dem Finanzamt melden

Wer seine mit Bitcoin & Co erwirtschafteten Gewinne von einem ausländischen Konto auf sein Bankkonto überweisen will, muss bei höheren Beträgen damit rechnen, dass die Bank nach dem Geldwäschegesetz automatisch eine Meldung an das Finanzamt übermittelt. Bei einer Überprüfung durch das Finanzamt muss dann erklärt werden, woher das Geld stammt. Lag der Geldeingang der Gewinne aus den Bitcoin-Geschäften bereits im vorangegangenen Kalenderjahr und wurden diese nicht ordnungsgemäß in der Steuererklärung deklariert, kann es sehr schnell ärgerlich werden.

Daher kann jedem Anleger nur geraten werden, die Gewinne, die aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt werden, ordnungsgemäß zu versteuern. Fast immer werden nicht versteuerte Beträge durch die automatischen Verdachtsmeldungen der Banken an die Finanzämter oder auch durch anonyme Hinweise aus dem Bekanntenkreis entdeckt. Die Bank wird ihre Kunden im Regelfall auch nicht informieren, wenn sie eine Meldung an das Finanzamt übermittelt hat.

Lieber Bitcoin oder Bitcoin ETN kaufen?

Anstatt Bitcoin oder andere Kryptowährungen direkt über eine Handelsplattform für Kryptowährungen zu kaufen kann auch eine Anlage in Bitcoin ETN erfolgen. Bei den Bitcoin ETNs handelt es sich jedoch nicht um ETFs, sondern um eine eigene Assetklasse, die erst seit kurzem auf dem Markt ist. Genauer gesagt sind ETNs Fonds mit nur einem Asset, die den Wert des Bitcoins „physisch“ nachbilden, sodass Anleger an der Wertentwicklung der Kryptowährung partizipieren können, ohne sie selbst erwerben zu müssen.

Der Vorteil ist, der Bitcoin ETF ist, dass sich Anleger damit nicht um ein geeignetes Wallet kümmern müssen und der Verkauf der Anteile durch die Rückkaufgarantie der Emittenten sehr komfortabel ist. Die Gebühren für den Erwerb der Anteile sind oft ähnlich hoch oder sogar noch höher, als beim direkten Kauf der Kryptowährungen über eine Handelsplattform.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel sollte nicht als Anlageberatung verstanden werden und ist nicht dazu bestimmt, diese anzubieten. Die Kryptozeitung und ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Schriftsteller und Subunternehmer sind Krypto-Währungsinvestoren und haben von Zeit zu Zeit möglicherweise Anteile an einigen der von ihnen abgedeckten Münzen oder Token. Bitte führen Sie Ihre eigene gründliche Recherche durch, bevor Sie in eine Kryptowährung investieren.

Philipp Traugott
Philipp Traugott

Philipp ist ein Kryptowährungs- und Blockchainbefürwörter, dessen Erfahrung Aufsichtsfunktionen bei hochkarätigen Marketingfirmen umfasst. Er ist besonders an der Wirkung dezentraler Technologien auf die gesellschaftliche Entwicklung interessiert.

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