Krypto Asset Manager Grayscale gewinnt Klage gegen SEC

In einem wichtigen rechtlichen Sieg für die Kryptowährungsbranche hat Grayscale Investments seine Klage gegen die Securities and Exchange Commission (SEC) gewonnen. Anfang dieses Jahres reichte Grayscale die Klage ein, nachdem die SEC seinen Antrag auf Umwandlung des Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) in einen börsengehandelten Bitcoin-Spotfonds (ETF) abgelehnt hatte.

Am Dienstag, den 29. August 2023, entschied das US-Berufungsgericht für den D.C. Circuit zu Gunsten von Grayscale und verwarf die Begründung der SEC für die Ablehnung des Antrags. Die SEC hatte argumentiert, dass es ihr an ausreichenden Daten fehlte, um festzustellen, ob sich Betrug und Manipulation auf dem Bitcoin-Kassamarkt auf die Bitcoin-Terminmärkte auswirken würden. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Futures-Preis von Bitcoin in hohem Maße mit dem Spot-Preis korreliert und sich daher Betrug auf dem Spot-Markt auf den Futures-Markt auswirken würde.

Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar und könnte den Weg für weitere Bitcoin-Spot-ETF-Anträge bei der SEC ebnen. Mehrere andere hochkarätige Vermögensverwalter haben Anträge für Spot-Bitcoin-ETFs gestellt, aber bisher wurde keiner genehmigt. Diese Gerichtsentscheidung übt großen Druck auf die SEC aus, einen Spot-Bitcoin-ETF zu genehmigen.

Der jahrelange Kampf zwischen der SEC und der Kryptoindustrie über Bitcoin-ETFs wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Spannungen bei der Regulierung von Kryptowährungen in den USA. Während die SEC gegen bestimmte Kryptowährungsprodukte vorgegangen ist, wurde die Behörde auch für das Fehlen klarer Richtlinien und das Abwürgen von Finanzinnovationen rund um digitale Vermögenswerte kritisiert. Die Grayscale-Klage wurde als kritischer Versuch gesehen, die Grenzen des Erlaubten zu erweitern.

Die Verfügbarkeit eines solchen börsengehandelten Fonds würde Millionen von amerikanischen Kleinanlegern zum ersten Mal einen einfachen Zugang zu Bitcoin-Engagements über traditionelle Maklerkonten ermöglichen.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel sollte nicht als Anlageberatung verstanden werden und ist nicht dazu bestimmt, diese anzubieten. Die Kryptozeitung und ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Schriftsteller und Subunternehmer sind Krypto-Währungsinvestoren und haben von Zeit zu Zeit möglicherweise Anteile an einigen der von ihnen abgedeckten Münzen oder Token. Bitte führen Sie Ihre eigene gründliche Recherche durch, bevor Sie in eine Kryptowährung investieren.

Philipp Traugott
Philipp Traugott

Philipp ist ein Kryptowährungs- und Blockchainbefürwörter, dessen Erfahrung Aufsichtsfunktionen bei hochkarätigen Marketingfirmen umfasst. Er ist besonders an der Wirkung dezentraler Technologien auf die gesellschaftliche Entwicklung interessiert.

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